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Art. 1 · Zweck

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 6 · Original-PDF

Das Bau- und Zonenreglement (BZR) bezweckt, die Voraussetzungen für eine auf das Gemeinwohl ausgerichtete räumliche Nutzungsordnung unter Anwendung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung (§ 2 PBG) zu schaffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.