Art. 45ter · Anforderungen Mobilitätskonzept
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 49 · Original-PDF
Im Mobilitätskonzept sind die zu erreichenden Ziele und die dazu vorgesehenen Massnahmen, die maximal zulässige Parkfelderzahl für den motorisierten Individualverkehr und die Minimalanforderungen an die Abstellplätze für den Veloverkehr zu definieren. Es sind insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen:
–Monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe (ohne Bewohnende);
–bedarfsgerechtes Carsharing-Angebot;
–Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs (z. B. Ökobonus). Berechnung gemäss Anhang 9.2 Zu § 45quater (grössere Verkehrserzeuger):
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.