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Art. 46 · Ersatzabgaben

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 7 · Original-PDF

Das Gebot der Verdichtung und der Siedlungserneuerung muss bei der Nutzungsplanung anderen betroffenen Interessen gegenübergestellt werden. Namentlich ist zu beachten, dass durch die Verdichtung Konflikte mit Schutzanliegen entstehen können. Solche Konflikte sind im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen. 14252_05A_210607_BNO.doc

7 Hinweise

Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Zu § 5 (Sondernutzungsplanung):

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.