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Art. 54 · Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen sind im Freien an

BZO Weiningen · S. 26 · Original-PDF

geeigneter Lage mindestens 15 % der zum Wohnen genutzten anrechenbaren Geschossflächen zweckmässig als Spiel- und Ruheflächen auszugestalten und dauernd ihrem Zweck zu erhalten.

Stützmauern

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.