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Art. 53
BZO Weiningen · S. 25 · Original-PDF
1. Bei Mehrfamilienhäusern sind zweckmässige, stufenlos zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen bereitzustellen.
2. Bei Mehrfamilienhäusern ist pro Zimmer mindestens ein Abstellplatz für Velos/Motorfahrräder zu erstellen. Für andere Nutzungen ist die Norm SN 40 065 wegleitend. Die Abstellplätze sind stufenlos zugänglich und witterungsgeschützt in der Nähe der Hauseingänge vorzusehen.
24 Bau- und Zonenordnung
Weitere Vorschriften Spiel- und Ruheflächen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.