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Art. 25 · In den Wohnzonen ist das Freilegen von Untergeschossen nur
BZO Weiningen · S. 15 · Original-PDF
bis 1.5 m unterhalb des massgebenden Terrains gestattet. Abgrabungen dürfen höchstens die Hälfte des Gebäudeumfanges betreffen. Ausnahmen sind zulässig für einzelne Haus- und Kellereingänge sowie für Ein- und Ausfahrten von Einzel-, Doppelund Sammelgaragen.
Fachberatung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.