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Art. 26

BZO Weiningen · S. 15 · Original-PDF

In allen Wohnzonen kann die Baubehörde zur Beurteilung von grösseren Bauvorhaben Fachgutachten einholen.

14 Bau- und Zonenordnung

Gewerbezonen Grundmasse

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.