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Art. 30

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 13 · Original-PDF

1In der Erholungszone ESp gelten für Bauten und Anlagen, welche der kommunalen Richtplanung entsprechen, die Abstandsvorschriften nach §§ 260 ff PBG. Ausgenommen hiervon sind militärische Bauten im Gebiet Dürrbach. Zone ESp (Sport)

2In der Erholungszone EFa sind Gartenhäuser und Schöpfe im Sinne von § 18 Abs. 1 BBV II zugelassen, wenn ihre Grundfläche 10 m2, ihre Fassadenläge mit Einschluss allfälliger Pergolen 6 m und ihre grösste Höhe 3 m nicht übersteigen. Behelfsmässige Bauten und Anlagen sowie das dauernde Aufstellen von Wohnwagen und dgl. sind verboten Zone EFa (Familiengärten) 3 Besondere Institute 3.1 Gestaltungsplanpflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.