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Art. 29

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 12 · Original-PDF

1Gegenüber Nachbargrundstücken, die in einer anderen Zone liegen, sind die Abstände jener Zone einzuhalten. Abstände, Um- und Ersatzbauten, Nutzweise (Zone für öffentliche

2Für die im Kernzonenplan schwarz eingetragenen Gebäude und Gebäudeteile gelten die Vorschriften von Art. 5 Abs. 1. Bauten)

3In der Zone für Infrastruktur ÖBI sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche keine Räume aufweisen, die dem Wohnen, Arbeiten oder sonstigem dauerndem Aufenthalt dienen oder hierfür verwendbar sind.

12/19 2.6 Erholungszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.