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Art. 5.5.4 · Die Gestaltungspläne im Bereich Richti / Zwicky bezwecken die Sicherstellung
BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF
5.5.4 Die Gestaltungspläne im Bereich Richti / Zwicky bezwecken die Sicherstellung: einer guten städtebaulichen Lösung mit benutzerfreundlichen Aussenräumen; einer angemessenen Nutzungsdurchmischung, wobei die Gesamtnutzfläche bis zur Hälfte auch dem Wohnen dienen kann, sofern eine sehr gute Wohnqualität sichergestellt ist; der erforderlichen Siedlungsausstattung; einer nachhaltigen Energienutzung; einer flächeneffizienten Verkehrserschliessung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.