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Art. 5.5.4 · Die Gestaltungspläne im Bereich Richti / Zwicky bezwecken die Sicherstellung

BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF

5.5.4 Die Gestaltungspläne im Bereich Richti / Zwicky bezwecken die Sicherstellung:  einer guten städtebaulichen Lösung mit benutzerfreundlichen Aussenräumen;  einer angemessenen Nutzungsdurchmischung, wobei die Gesamtnutzfläche bis zur Hälfte auch dem Wohnen dienen kann, sofern eine sehr gute Wohnqualität sichergestellt ist;  der erforderlichen Siedlungsausstattung;  einer nachhaltigen Energienutzung;  einer flächeneffizienten Verkehrserschliessung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.