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Art. 5.5.5 · Im Bereich Glattzentrum sind zudem publikumsintensive Einrichtungen zulässig
BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF
5.5.5 Im Bereich Glattzentrum sind zudem publikumsintensive Einrichtungen zulässig. Die Gestaltungspläne bezwecken die Sicherstellung: einer guten städtebaulichen Lösung mit benutzerfreundlichen Aussenräumen; wo dies nicht möglich ist, sind allgemein zugängliche Innenräume mit hoher Aufenthaltsqualität vorzusehen; der erforderlichen Siedlungsausstattung; einer kundenfreundlichen Anordnung der Verkaufsflächen; einer nachhaltigen Energienutzung; einer flächeneffizienten Verkehrserschliessung mit einem hohen ÖV-Anteil.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.