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Art. 5.5.3 · In den Bereichen mit Gestaltungsplanpflicht können namentlich folgende …

BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF

5.5.3 In den Bereichen mit Gestaltungsplanpflicht können namentlich folgende zusätzlichen Nutzweisen ermöglicht werden:  Hotels und Kongresszentren  Schulen und Ausbildungsstätten  Sportplätze und Sporthallen  Freizeiteinrichtungen  Konzert- und Mehrzweckhallen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.