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Art. 10 · Auffällige Verputze, Farben und Materialien sind unzulässig
BZO Uster · S. 6 · Original-PDF
. In der Regel ist verputztes Mauerwerk und/oder Holz zu verwenden.
b)Fassade Fenster sind in herkömmlicher Art auszuführen; bei Um- oder Ersatzbauten haben sie in der Regel eine hochrechteckige Form und aussenliegende Sprossen aufzuweisen. 5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.