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Art. 74 · IVS–Schutzobjekte

BZO Baureglement Unterseen · S. 44 · Original-PDF

1Die im Zonenplan Landschaft bezeichneten historischen Verkehrswege sind in ihrer Linienführung und Wegsubstanz (gemäss Inventarbeschrieb) geschützt. Wegoberfläche und -breite, Böschungen mit standortgerechtem Böschungsbewuchs sowie wegbegleitende IVS-Einzelobjekte dürfen nicht zerstört oder verändert werden.

2Unterhalt und Nutzung sind im herkömmlichen Rahmen zu gewährleisten, soweit die Substanz dadurch nicht gefährdet wird. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 44

3Bauliche Eingriffe an historischen Verkehrswegen dürfen dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen. Sie sind der Fachstelle IVS (Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz) zum Mitbericht zu unterbreiten.

4Das vollständige Inventar kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Artikel 74 BauR gilt sinngemäss. Einwohnergemeinde Unterseen, Geringfügige Änderung ZPP „Stedtli“, Baureglement, Genehmigung, 04.09.2023 3 Energie

6Bei der Energieversorgung haben sich die Gebäude an der Priorisierung der Energieträger des überkommunalen Richtplans „Bödeli“ zu orientieren. Die Neubauten haben beim gewichteten Energiebedarf die kantonalen Anforderungen um 15 % zu unterschreiten. Es besteht die Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz.

7Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe (ES) III nach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.