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Art. 20 · Volumenkataster

BZO Baureglement Unterseen · S. 13 · Original-PDF

1Die Baubewilligungsbehörde kann die Führung eines Volumenkatasters beschliessen.

2Grundstücksflächen, welche bei der Baueingabe im Nachweis für die Volumenziffer einbezogen wurden, können bei einer Abtrennung nicht im Nachweis eines benachbarten Gebäudes verwendet werden. Im Kataster wird die Grösse und Lage der angerechneten Fläche eingetragen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 13

3Bei Grenzänderungen an Grundstücken, welche vor der Einführung der Volumenziffer überbaut wurden, werden die abgetrennten Flächen im Kataster eingetragen. Der Nachweis, dass diese abgetrennten Flächen durch die bestehenden Bauten gemäss Art. 19 nicht belegt sind, bleibt vorbehalten.

4Bei einer nachträglichen Einführung des Katasters können alle Eintragungen auf den Zeitpunkt der Einführung der Volumenziffer zurückbezogen werden.

5Der Volumenkataster ist öffentlich.

III Bauabstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.