Art. 11 · Antennenanlagen
BZO Baureglement Unterseen · S. 8 · Original-PDF
1Im Bereich von Gemeinschaftsantennenanlagen (Kabelanlage) sind Aussenantennen verboten. Ausgenommen sind im Rahmen der Informationsfreiheit Satellitenempfangsanlagen (Parabolspiegelantennen). Vorbehalten bleibt Abs. 2.
2In den Ortsbildschutzgebieten A sind keine von aussen sichtbare Parabolspiegelantennen erlaubt.
3Die den Vorschriften von Abs. 1 und 2 widersprechenden Antennenanlagen sind innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Reglements zu entfernen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 8
C Gestaltung
I Baugestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.