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Art. 10

BZO Baureglement Unterseen · S. 8 · Original-PDF

Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Zweiräder

1Es gelten die Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung und die Parkplatzverordnung für lufthygienische Massnahmenplangebiete.

2Im übrigen kommen die Art. 50 BauV (Berechnung des Bedarfs) und Art. 69 SBG (Vorplätze) zur Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.