Art. 17 · «Landi»
BZO Baureglement Uetendorf · S. 18 · Original-PDF
ZPP Nr. 1 ES III - Realisierung einer Umnutzung des Landiareals und seiner Nachbarliegenschaften zur Dorfstrasse mit einer verdichteten Überbauung mit hoher ortsbaulicher Qualität als neuer ortsbaulicher Akzent im Dorfkern in den Sektoren A bis C. - Erhaltung des schützenswerten Bauernhauses Postgässli 1 zusammen mit dem schützenswerten Ofenhaus Postgässli 1a und einer angemessenen Hof-umgebung im Sektor D. - Sicherstellung einer guten Einordnung der Neuüberbauung ins Orts- und Landschaftsbild. - Förderung einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung. - Sicherstellung einer optimalen und rationellen Verkehrserschliessung für alle Verkehrsteilnehmenden und einer umweltschonenden Energieversorgung. Planungszweck
Als 1. Vollgeschoss gilt das Geschoss zum Niveau zu der Hauptstrasse. Art der Nutzung - Es sind Bauten für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und öffentliche Nutzungen zugelassen. Nicht zugelassen sind verkehrsintensive Verkaufsnutzungen sowie störende Nutzungen wie Discos und Sexgewerbe. - Das 1. Vollgeschoss ist in einer Bautiefe entlang der Dorfstrasse, exklusive Sektor D, ausschliesslich der Nutzung durch Läden, durch das Gastgewerbe und durch publikumsattraktive Dienstleistungen vorbehalten. 5. November 2018 18 Baureglement Uetendorf GFo vgl. Anhang 1 A16.1 Mass der Nutzung (Planungswerte)
a)Sektor A bis C: - Sektoren A + B 4‘800 m2, Sektor C 2‘200 m2, Total Sektoren A bis C 7‘000 m2 GFo. - Bei der Durchführung eines qualifizierten Verfahrens nach anerkannten Verfahrensregeln (Projektwettbewerb SIA 142 oder Studienauftrag SIA 143) und der damit ausgewiesenen hohen Qualität der Überbauung (Architektur, Aussenräume, Erschliessung, Ökologie) beträgt die GFo bei den Sektoren A + B 6‘170 m2, Sektor C 2‘830 m2, Total Sektoren A bis C 9‘000 m2 GFo. Eine Nutzungsübertragung zwischen den Sektoren A bis C ist aufgrund des qualifizierten Verfahrens mit vertraglicher Einigung unter den Grundeigentümern möglich. - Die minimale GFo Sektoren A bis C beträgt 6‘000 m2.
b)Sektor D: - Ausbau best. Bauerhaus und Ofenhaus innerhalb best. Volumen. Die Nutzung des bestehenden Schopfes ist nur als Nebennutzfläche zulässig. Für den Ausbau des bestehenden Bauernhauses und Ofenhauses ist die kantonale Denkmalpflege frühzeitig mit einzubeziehen. - Zusätzliche Neubauten: GFo 400 m2 Bei der Durchführung eines qualifizierten Verfahrens nach anerkannten Verfahrensregeln (Projektwettbewerb SIA 142 oder Studienauftrag SIA 143) und der damit ausgewiesenen hohen Qualität der Neubauten mit guter Anbindung zum Bauernhaus (Architektur, Gesamtwirkung etc.) beträgt die GFo 800 m2.
c)Bonus Energie Sektor A bis C: - Innerhalb des Perimeters gilt ein Nutzungsbonus von 5 % des zulässigen Nutzungsmasses, für energieeffizientes Bauen wenn: a) die für den winterlichen Wärmeschutz geltenden Anforderungen um 30 % unter-schritten und höchstens 50 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie ge-deckt werden
oder b) die Gebäude hinsichtlich Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz zur Effizienzklasse A des GEAK gehören. 5. November 2018 19 Baureglement Uetendorf Der Projektwettbewerb oder Studienauftrag erfolgt über den ganzen Perimeter der ZPP. Grundsätze - Sektor A: Innerhalb des Sektors sind max. 6 Geschosse zugelassen. - Sektor B und C: Entlang der Dorfstrasse max. 3 Geschosse plus Attika oder 4 Geschosse ohne Attika und punktuell 5 Geschosse ohne Attika für übrige Bauten innerhalb des Sektors.
- Sektor D: Geschosszahl Neubauten: max. 2 Vollgeschosse ohne Attika. Neubauten sollen das bäuerliche Ensemble mit den schützenswerten Gebäuden ergänzen. Der landwirtschaftliche Charakter der Nahumgebung soll erhalten bleiben. Die kantonale Denkmalpflege ist frühzeitig mit einzubeziehen. - Die Geschosshöhe beträgt durchschnittlich maximal 4.00 m für das Erdgeschoss und 3.50 m für die Obergeschosse. - Die schützenswerten Bauten Postgässli 1 und Postgässli 1a sind zusammen mit dem westlichen Garten (exklusive Teilfläche für Zufahrtstrasse) zu erhalten. - Der bestehende Baumbestand Sektor D ist zu erhalten oder ökologisch gleichwertig zu ersetzen. - Der vorherrschende ortsbauliche Charakter entlang der Dorfstrasse ist zu erhalten. - Die Erschliessung erfolgt ab der Dorfstrasse und allenfalls teilweise über das Postgässli. - Von der Dorfstrasse zum Bahnhof ist ein durchgehender, öffentlicher Fuss- und Radweg zu reali-sieren. - Eine CO2-neutrale Energieversorgung ist anzustreben. Zudem sind die Bestimmungen zur Energie zu berücksichtigen. - Als Vorgabe für die Planungen kann die Gemeinde Richtlinien erlassen. Vgl. Art. 28 - 31 GBR 5. November 2018 20 Baureglement Uetendorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.