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Art. 18 · «Höhenweg»

BZO Baureglement Uetendorf · S. 21 · Original-PDF

ZPP Nr. 2 ES III - Realisierung einer verdichteten Neuüberbauung mit hoher ortsbaulicher Qualität Planungszweck - Aufwertung und Stärkung der Identität des Dorfzentrums - Sicherstellung einer guten Einordnung der Neuüberbauung ins Orts- und Landschaftsbild - Förderung einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung - Sicherstellung einer optimalen und rationellen Verkehrserschliessung und einer umweltschonenden Energieversorgung

Als 1. Vollgeschoss gilt das Geschoss zum Niveau zu der Hauptstrasse. Art der Nutzung - Es sind Bauten für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistung und öffentliche Nutzungen zugelassen. Nicht zugelassen sind verkehrsintensive Verkaufsnutzungen sowie störende Nutzungen wie Discos und Sexgewerbe. - Das 1. Vollgeschoss ist in einer Bautiefe entlang der Dorfstrasse ausschliesslich der Nutzung durch Läden, durch das Gastgewerbe und durch publikums-attraktive Dienstleistungen vorbehalten. GFo vgl. Anhang 1 A16.1 Mass der Nutzung (Planungswert) - GFo Total 10‘500 m2 - Energiebonus: Innerhalb des Perimeters gilt ein Nutzungsbonus von 5 % des zulässigen Nutzungs-masses, für energieeffizientes Bauen wenn:

a)die für den winterlichen Wärmeschutz geltenden Anforderungen um 30 % unterschritten und höchstens 50 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden oder

b)die Gebäude hinsichtlich Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz zur Effizienzklasse A des GEAK gehören. - Die minimale GFo beträgt 7‘000 m2. Dazu gehören Ideen- und Projektwettbewerbe sowie Studienaufträge nach der SIA-Ordnung sowie sogenannte Workshop- oder Gutachtenverfahren. Grundsätze - Zur Qualitätssicherung des Planungszwecks ist ein qualifiziertes Verfahren anzustreben. - Geschosszahl max. 3 Geschosse plus Dachausbau oder Attika. Der Gemeinderat kann maximal 4 Geschosse ohne Attika oder Dachausbau bewilligen, wenn das Bauvorhaben ortsbaulich begründet ist und hohe Qualitäten aufweist. - Die Geschosshöhe beträgt durchschnittlich maximal 4.00 m für das Erdgeschoss und 3.50 m für die Obergeschosse.

- Der zentrumsbezogene Charakter von Strassenraum 5. November 2018 21 Baureglement Uetendorf und Überbauung ist zu stärken. - Das Gebäude Dorfstrasse Nr. 30 ist als erhaltenswert eingestuft. - Die Erschliessung mit unterirdischen Einstellhallen ist über den ganzen Perimeter gemeinsam zu planen. Die Zufahrt kann von der Dorfstrasse und / oder vom Höhenweg erfolgen. - Eine CO2-neutrale Energieversorgung ist anzustreben. Zudem sind die Bestimmungen zur Energie zu berücksichtigen. - Als Vorgabe für die Planungen kann die Gemeinde Richtlinien erlassen. Ein allfälliger Ersatz richtet sich nach Art. 10b Abs. 3 BauG. Vgl. Art. 28 - 31 GBR

D/II Bestehende besondere baurechtliche

Ordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.