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Art. 16 · Vgl. Art. 73 Abs.2 und 92 ff
BZO Baureglement Uetendorf · S. 18 · Original-PDF
BauG Zonen mit Planungspflicht ZPP
Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus. Die Befreiung von der Planungspflicht richtet sich nach Art. 93 Abs. 1 und 2 BauG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.