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Art. 42 · Abstellplätze ausserhalb des Perimeters des GEP

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 24

1 Ausserhalb des Perimeters hat die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümer grundsätzlich auf der Bauparzelle die gemäss Art. 36 erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu erstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.