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Art. 22 · Solaranlagen, Wärmepumpen

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 14

1 Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen werden bewilligt, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

2 Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind in die Gebäudeoberfläche einzugliedern oder in die Umgebung einzupassen. In der Dorfkernzone dürfen Solaranlagen auf den Dächern nur angebracht werden, wenn sie in die Dachfläche und Dachneigung integriert sind und eine positive Beurteilung der Bauberatung vorliegt.

Einfriedungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.