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Art. 127 · Vor der Erstellung der einzelnen Bauten und Anlagen im Quartierplangebiet ist …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 56
1 Vor der Erstellung der einzelnen Bauten und Anlagen im Quartierplangebiet ist das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
2 Bauten oder Anlagen der Quartiererschliessung und -austattung dürfen erst nach Genehmigung der Ausführungsprojekte durch die Baubehörde erstellt werden. Baugesetz Scuol 56 V Formelles Baurecht 1. Bewilligungen Baubewilligung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.