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Art. 9ter · Kernzone Bahnhof
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7 · Original-PDF
Die Kernzone Bahnhof umfasst das erweiterte Bahnhofgebiet. Es sind Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten und Wohnbauten zulässig. Die Betriebe dürfen sich nur mässig störend auswirken. Die wesentlichen Bauten und Anlageteile werden im Rahmen eines Sondernutzungsplanes (Überbauungsplan) festgelegt.
Zone für öffentliche Bautenund Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.