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Art. 10 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7 · Original-PDF
Bauten, deren Gebäudehöhe mehr als 13 m beträgt, haben einen kleinen Grenzabstand von 8 m und einen grossen von 12 m einzuhalten.Bei niedrigeren Bauten richten sich die Grenzabstandsvorschriften nach jener Wohnzone, innerhalb welcher die Bauten aufgrund ihrer Gebäude- bzw. Firsthöhe erstellt werden könnten. Die Vorschriften über den Mehrlängenzuschlag finden keine Anwendung. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 8 -
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.