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Art. 2 · Zielsetzung

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 4 · Original-PDF

Das Baureglement bezweckt eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde und eine zweckmässige, den Zielen der Ortsplanung entsprechende Nutzung des Bodens. Baureglement und Schutzverordnung sollen den Schutz des Ortsund Landschaftsbildes gewährleisten, wobei die Schutzverordnung insbesondere auf den Schutz der Ortsbilder Altstadt mit näherer Umgebung, Vild und Prod eingeht. Zuständigkeit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.