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Art. 3 · Zuständigkeit
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 4 · Original-PDF
Die Ortsplanung, die örtliche Baupolizei sowie der Vollzug dieses Reglementes sind Sache des Gemeinderates. Zur Vorbereitung der Geschäfte bestimmt der Gemeinderat eine Baukommission. Sie übt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates. Sie hat Antragsrecht an den Gemeinderat. Für die Beurteilung von Baugesuchen in den Ortsbildschutzgebieten bestimmt der Gemeinderat eine Kommission, welche beratende Funktion hat. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 5 -
2. Planungsmittel Planungsmittel
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.