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Art. 1 · Geltungsbereich
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 4 · Original-PDF
Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet der politischen Gemeinde Sargans. Das Recht des Bundes und des Kantons bleibt vorbehalten, soweit dieses Baureglement nicht im Rahmen gesetzlicher Ermächtigung eine abweichende Regelung oder Ergänzung trifft.
Zielsetzung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.