Art. 10bis · Unterirdische Intensiverholungszone
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 8 · Original-PDF
Unterirdische Intensiverholungszo ne In der unterirdischen Intensiverholungszone (uIE) sind Bauten und Anlagen ab einer Meereshöhe von 482 m.ü.M. bis 30 m unter die Oberfläche zulässig. Der direkte Zugang im Portalbereich darf eine kleinere Überdeckung aufweisen. In Anwendung von Art. 28octies BauG ist innerhalb der unterirdischen Intensiverholungszone nur eine Nutzung im Rahmen der Erhaltung des ehemaligen Bergwerkes und der Öffnung für Besucher zulässig. Es können insbesondere Stollen und Kavernen erstellt werden für Museum, Saal, Restaurant, Garderoben, WC, Stollenbahnhof, Werkstatt. Empfindlichkeitsstufe IV gemäss Art. 43 LSV
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