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Art. 52g · g) Geologische Elemente

BZO Baureglement Saanen · S. 45 · Original-PDF

1Geschützte Dolinen dürfen nicht aufgefüllt oder ausgeebnet werden.

g)Geologische Elemente

2Geschützte Felsblöcke dürfen nicht entfernt, beschädigt oder verunziert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.