← BZO Saanen · Inhaltsverzeichnis
Art. 52e · e) Stehende Gewässer
BZO Baureglement Saanen · S. 44 · Original-PDF
Geschützte stehende Gewässer sind mitsamt ihrer Feuchtgebietsumgebung und einschliesslich eines Pufferstreifens von 3.00 m zu erhalten. Der Wasserhaushalt darf nicht verändert werden. Im Weideland ist der Zugang der Tiere zu den Gewässern zum Trinken gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.