Art. 51 · Archäologisches Objekt/Gebiet
BZO Baureglement Saanen · S. 41 · Original-PDF
47 Anhang 8: Ortsbildschutzgebiete und Baudenkmäler (Art. 49 und 50). Einwohnergemeinde Saanen 38 Baureglement
1Die in Anhang 10 aufgezählten archäologischen Schutzgebiete bezwecken die Erhaltung oder die wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation der archäologischen Stätten, Fundstellen und Ruinen.
2Bei der Planung von Bauvorhaben, spätestens jedoch im Baubewilligungsverfahren, ist der archäologische Dienst des Kantons Bern einzubeziehen.
3Treten bei Bauarbeiten archäologische Bodenfunde zutage, sind die Arbeiten einzustellen und die Baubewilligungsbehörde und der archäologische Dienst des Kantons Bern zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Dokumentation unverzüglich zu benachrichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.