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Art. 49 · Ortsbild- und Gebäudeschutz
BZO Baureglement Saanen · S. 40 · Original-PDF
1Ortsbildschutzgebiete45 sind Schutzgebiete gemäss Art. 86 Baugesetz. Ortsbild- und Gebäudeschutz
2Ortsbildschutzgebiete umfassen schutzwürdige Baugruppen und deren zugehörige Umgebung. Innerhalb von Ortsbildschutzgebieten haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung ins jeweilige Ortsbild gut einzufügen.
3Die Baubewilligungsbehörde kann Variantenstudien verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.