Art. 25 · Materialentnahme und Deponie
BZO Baureglement Saanen · S. 24 · Original-PDF
1Ausserhalb der im Richtplan19 bezeichneten Abbau- und Ablagerungszonen dürfen keine Materialentnahme- und Deponiestellen errichtet werden. Ausgenommen davon sind kleine Abbau- und Ablagerungsstellen, welche der Bodenverbesserung dienen und sich gut in die Landschaft einfügen. Materialentnahme und Deponie
2Die Richtlinien und Weisungen der kantonalen und eidgenössischen Fachstellen sind einzuhalten.
3Die Baubewilligung richtet sich nach dem RPG.
19 z.B. im jeweilgen gültigen Kantonalen Richtplan oder regionalen Abbau- und Deponierichtplan. Einwohnergemeinde Saanen 21 Baureglement Kapitel C: Qualität des Bauens und Nutzens
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