Art. 17 · Ferienheimzone F
BZO Baureglement Saanen · S. 21 · Original-PDF
1Die Ferienheimzone dient zum Bau und Betrieb von Ferienheimen und Hotels mit einfachem Standard. Ferienheimzone F
2Gestattet sind zusätzlich die betriebsnotwendigen Infrastrukturen, insbesondere Wohnungen oder Zimmer für die Betriebsleitung und die Mitarbeitenden.
9 Entscheid Bundesgericht vom 15.07.2014: In Rechtskraft erwachsen. 10 Anhang 3: Hotelklassen (Art. 16). Einwohnergemeinde Saanen 18 Baureglement
3Die Ferienheimzone wird in Klassen F[Z1/Z2] eingeteilt. Z1 ist die minimale Anzahl der nachzuweisenden Ferienheimbetten und Z2 die maximal zulässige Gesamthöhe (in Meter). Der Grenzabstand beträgt 5.0 + 0.5*(GH-12.3) (in Meter) aber mindestens 5 m. Die Klassen sind im Anhang11 aufgeführt.
4Es gelten die Bestimmungen der Lärmempfindlichkeitsstufe II oder III gemäss Anhang 4.12
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.