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Art. 68 · Hängige Gesuche

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 37 · Original-PDF

1 Alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Bau- und Zonenvorschriften noch nicht bewilligten Gesuche sind nach den Vorschriften dieses Bau- und Zonenreglements zu behandeln. Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 37 2 Gestaltungs- und Bebauungspläne, mit deren Realisierung vor Inkrafttreten dieses Reglementes begonnen wurde und die den Vorschriften dieses Reglementes widersprechen, können in der bewilligten Form beendet werden. Die Gemeinde kann im Baubewilligungsverfahren erforderliche Ausnahmen bewilligen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.