Art. 12 · Fleckenerweitungszone (FE)
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 9 · Original-PDF
1 Die Fleckenerweiterungszone schafft die Verbindung zwischen historischem Flecken und den angrenzenden Zonen. Sie sichert einen guten gestalterischen Übergang zwischen historischem Flecken und Neubaugebieten und hat eine gute Integration der neuen Geschäfte in den Flecken zu gewährleisten.
2 Gestattet sind Wohnungen, nicht oder nur mässig störende, kleinere und mittlere Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe (z.B. Büros, Ateliers, Läden, Handwerksbetrieben, Praxen, Gaststätten, Hotels) sowie öffentliche Bauten. Die Nettoladenfläche für ein einzelnes Ladengeschäft darf 1‘000 m2 nicht übersteigen (ausgenommen reine Ausstellungsflächen).
5Für die Parkierung in der Fleckenzone gilt das Parkplatzreglement der Gemeinde Rothenburg vom 24. November 2008 Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 9 3 Es darf wie folgt gebaut werden: Vollgeschosse: höchstens 3 Ausnützungsziffer: höchstens 0,85 wovon für Wohnen: höchstens 0,60 Der Gemeinderat kann für Nutzungen im öffentlichen Interesse (zentrumsfördernde Nutzungen, exklusive Wohnen) die AZ um maximal 0,20 erhöhen.
4 Die Freiflächen und Fussgängerbereiche sind gegen den Flecken hin offen und einheitlich zu gestalten.
5 Die zuständige Stelle legt Erschliessung und Parkierung aufgrund des Verkehrsrichtplanes fest. Sie kann im Rahmen der Baubewilligung (in Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft) in Bebauungs- und Gestaltungsplänen ein zusammenhängendes Parkierungssystem mit gemeinsamen Ein- und Ausfahrten festlegen.
6 In der Fleckenerweiterungszone darf nur im Rahmen von Gestaltungsplänen gebaut werden (ausgenommen Umbauten und Nebenbauten).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.