Art. 13 · Wohnzone Quartiererneuerung (W-QE)
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 10 · Original-PDF
1 Die Wohnzone Quartiererneuerung ist in erster Linie für Wohnbauten bestimmt; nicht störende Arbeitsplätze sind gestattet.
2 Massgebend für die zulässige Ausnützung ist das bestehende Bauvolumen. Bei Sanierungen können leichte Vergrösserungen der Bauvolumen (für Liftanbauten, Balkonanbauten oder -vergrösserungen und/oder Ausbau von Sanitäranlagen) bewilligt werden.
3 Bei grösseren konzeptionellen Veränderungen, die im Rahmen von Gestaltungs- oder Bebauungsplänen gesichert werden, kann das bestehende oberirdische Bauvolumen massgebend (bis 20 %) vergrössert werden. Diese Veränderungen müssen zwingend umfassen: Wohnungsstandards müssen den heutigen Anforderungen (bezüglich Familienfreundlichkeit, Grösse der Räume, der Balkone und der Nasszellen) genügen. Die bestehenden Wohnungen können entsprechend saniert oder ersetzt werden. Die Parkplätze sind in Sammelgaragen zusammenzufassen und die Umgebung als Grün- und Spielflächen aufzuwerten. Zulässig sind höchstens 5 Vollgeschosse (zusätzliche Dach- oder Attikageschosse sind nicht gestattet).
4 Die Gestaltungspläne können Teilbereiche der Zone umfassen, müssen aber mindestens zwei Bauten und so viel Umgebungsflächen umfassen, dass die Anforderungen bezüglich Parkierung und Umgebung erfüllt werden können. Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 10
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.