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Art. 13 · Wohnzone Quartiererneuerung (W-QE)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 10 · Original-PDF

1 Die Wohnzone Quartiererneuerung ist in erster Linie für Wohnbauten bestimmt; nicht störende Arbeitsplätze sind gestattet.

2 Massgebend für die zulässige Ausnützung ist das bestehende Bauvolumen. Bei Sanierungen können leichte Vergrösserungen der Bauvolumen (für Liftanbauten, Balkonanbauten oder -vergrösserungen und/oder Ausbau von Sanitäranlagen) bewilligt werden.

3 Bei grösseren konzeptionellen Veränderungen, die im Rahmen von Gestaltungs- oder Bebauungsplänen gesichert werden, kann das bestehende oberirdische Bauvolumen massgebend (bis 20 %) vergrössert werden. Diese Veränderungen müssen zwingend umfassen:  Wohnungsstandards müssen den heutigen Anforderungen (bezüglich Familienfreundlichkeit, Grösse der Räume, der Balkone und der Nasszellen) genügen. Die bestehenden Wohnungen können entsprechend saniert oder ersetzt werden.  Die Parkplätze sind in Sammelgaragen zusammenzufassen und die Umgebung als Grün- und Spielflächen aufzuwerten. Zulässig sind höchstens 5 Vollgeschosse (zusätzliche Dach- oder Attikageschosse sind nicht gestattet).

4 Die Gestaltungspläne können Teilbereiche der Zone umfassen, müssen aber mindestens zwei Bauten und so viel Umgebungsflächen umfassen, dass die Anforderungen bezüglich Parkierung und Umgebung erfüllt werden können. Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 10

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.