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Art. 97 · Gebiete mit Hochstammobstbäumen
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 68 · Original-PDF
Gebiete mit Hochstammobstbäumen 1 Die bezeichneten Gebiete dienen der Nutzung mit Hochstammobstbäumen.
2 Der bestehende Bestand an Bäumen ist zu erhalten und wenn nötig in gleicher Weise zu ersetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.