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Art. 96 · Magerwiesen
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 68 · Original-PDF
1 Die im Schutzzonenplan bezeichneten Flächen sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Sie sind in ihrer Eigenart zu erhalten und im Rahmen der bisherigen Nutzung zu verwenden.
2 Sie dürfen weder durch Düngung, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Beweidung oder Abbrennung beeinträchtigt werden.
3 Ist die Erhaltung einer Magerwiese nicht möglich, ist in der näheren Umgebung im gleichen Umfang Ersatz zu leisten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.