Art. 91 · Landschaftsschutzgebiete bezwecken die Erhaltung von landschaftlich oder …
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 66 · Original-PDF
1 Landschaftsschutzgebiete bezwecken die Erhaltung von landschaftlich oder ökologisch wertvollen Landschaftsteilen. Landschaftsschutzgebiete
2 Die naturnahe Landschaft ist zu erhalten und bei Eingriffen wiederherzustellen und wenn möglich ökologisch zu verbessern.
3 Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen) jeglicher Art sind untersagt. 66/124 BAUREGLEMENT
4 In Landschaftsschutzgebieten, die der Landwirtschaftszone überlagert sind, sind nur betriebsnotwendige Bauten und Anlagen zugelassen.
5 Baumschulen, Gärtnereien und dgl. sind untersagt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.