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Art. 91 · Landschaftsschutzgebiete bezwecken die Erhaltung von landschaftlich oder …

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 66 · Original-PDF

1 Landschaftsschutzgebiete bezwecken die Erhaltung von landschaftlich oder ökologisch wertvollen Landschaftsteilen. Landschaftsschutzgebiete

2 Die naturnahe Landschaft ist zu erhalten und bei Eingriffen wiederherzustellen und wenn möglich ökologisch zu verbessern.

3 Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen) jeglicher Art sind untersagt. 66/124 BAUREGLEMENT

4 In Landschaftsschutzgebieten, die der Landwirtschaftszone überlagert sind, sind nur betriebsnotwendige Bauten und Anlagen zugelassen.

5 Baumschulen, Gärtnereien und dgl. sind untersagt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.