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Art. 92 · Biotopschutzgebiete

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 67 · Original-PDF

1 Biotopschutzgebiete bezwecken den Schutz wertvoller Naturressourcen sowie von Lebensräumen mit seltenen und gefährdeten Pflanzen und Tieren und dienen dem ökologischen Ausgleich.

2 Der Gemeinderat regelt im Einzelfall mittels Vertrag die Nutzung und Pflege.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.