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Art. 19 · Gestaltung

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 18 · Original-PDF

1 Oberirdisch angeordnete, nicht überdeckte Abstellplätze für Personenwagen sind

a)mit einer wasserdurchlässigen oder begrünten Befestigung (Schotterrasen, Rasengittersteine o.ä.) zu versehen;

b)mit einer standortgerechten Bepflanzung zu gestalten, aufzulockern und gegenüber der Umgebung abzuschirmen;

c)mit Hochstammbäumen zu gliedern.

2 Vorbehalten bleiben Auflagen des Gewässerschutzes, im speziellen der Gewässerschutzzone S.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.