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Art. 17 · Grundsätze

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 17 · Original-PDF

1 Die Anlage von Abstellflächen für das Parkieren von Fahrzeugen richtet sich nach den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorschriften.

2 Der Grosse Gemeinderat erlässt ein Parkplatzreglement welches ergänzend anwendbar ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.