Art. 16 · rainveränderungen, Böschungen, Stütz- und Futtermauern
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 16 · Original-PDF
1 Bei Terrainveränderungen ist das Gelände so zu gestalten, dass es sich gut in die Umgebung einfügt und ein harmonischer Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht.
2 Böschungen längs Grenzen dürfen vom massgebenden Terrain aus gemessen nicht steiler als im Verhältnis 2 : 3 (vertikal : horizontal) erstellt werden. 16/124 BAUREGLEMENT
3 Stützmauern sind, sofern es technisch möglich und der notwendige Platz vorhanden ist, als Trockenstein- oder Böschungsmauern auszuführen.
4 Statisch bedingte Betonstützmauern sind vertikal zu staffeln oder durch andere geeignete Massnahmen so zu gestalten, dass ihre Begrünung gewährleistet ist.
5 Die Baubewilligungsbehörde kann bei besonderen Terrainverhältnissen oder bei Lärmschutzmassnahmen Abweichungen gewähren oder vorschreiben. 4 NEBEN- UND GEMEINSCHAFTSANLAGEN / ABSTELLPLÄTZE FÜR MOTORFAHRZEUGE UND FAHRRÄDER
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.