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Art. 3 · Pläne

BZO Obfelden · S. 4 · Original-PDF

Zonenplan

1Für die Abgrenzung der Zonen ist der Zonenplan Mst. 1:5000 massgebend; für die weiteren Festlegungen (2) gemäss Art. 2 BZO gilt der entsprechende Plan Mst. 1:2500. Die mit der Bauordnung abgegebenen verkleinerten Zonenpläne sind nicht rechtsverbindlich.

Rangordnung von Plänen

2Der Ergänzungsplan zur Darstellung der weiteren Festlegungen der Bau- und Zonenordnung geht dem Zonenplan Mst. 1:5000 vor.

Einsichtnahme

3Je ein unterzeichnetes Original des Zonenplanes und des Ergänzungsplanes liegen bei der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. (2)

3 ZONENORDNUNG

3.1 Bauzonen

3.1.1 Kernzonen § 3 BehiG - Baurechtliches Verfahren § 7, 9, 10 BehiG - Verhältnismässigkeit § 11-12 BehiG

Regelungen in der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)

- Behindertengerechte Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.