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Art. 19.2 · 19.2. Grünflächen
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 28 · Original-PDF
Wo möglich, ist mindestens 20% der Parzellenfläche als zusammenhängende, den Bewohnern und Bewohnerinnen zur Verfügung stehende Grünfläche anzulegen und zu unterhalten. Kommentar: Diese Bestimmung dient insbesondere bei baulichen Verdichtungen der Wahrung des Ortsbildes und Verbesserung der Wohnqualität.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.