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Art. 18.3 · 18.3. Massvorschriften für Dachaufbauten

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 27 · Original-PDF

Für die einzelnen Bauteile gelten folgende Maximalmasse:  Lukarnen in der unteren Dachfläche Frontfläche 1.8 m2  Lukarnen in der oberen Dachfläche Frontfläche 0.8 m2  überdeckte Dacheinschnitte

Frontfläche 2.5 m2  Ochsenaugen

Frontfläche 0.5 m2  Glasziegelgruppen

Lichtfläche 0.4 m2  Dachflächenfenster

Lichtfläche 0.3 m2  Gesamtflächen für Dachflächenfenster Lichtfläche 2% der zugehörigen Dachfläche und Glasziegelgruppen 27 Von diesen Massvorschriften kann im Einvernehmen mit dem Gemeinderat und den zuständigen kantonalen Amtsstellen abgewichen werden, wenn dabei eine gute Lösung erreicht wird.1 Kommentar: Die Massvorschriften dienen einerseits der Wahrung eines ansprechenden Gesamtbildes und zeigen anderseits den Gestaltungsspielraum zur Belichtung von Dachgeschossflächen auf. Hiermit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnqualität und Siedlungsbild angestrebt. 19. FREIRÄUME IN DER KERNZONE2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.