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Art. 10 · Arbeitszone ES III Ar-III

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 12 · Original-PDF

Auf der Parzelle Nr. 38 gilt eine max. Firsthöhe von 531.00 m ü.M. (analog Art. 11 Abs. 4); auf der Parzelle Nr. 37 eine max. Firsthöhe von 529.00 m ü.M. (Stand der Parzellierung: Genehmigung des Gestaltungsplan).

5Bauten, Abstell- und Lagerplätze sind durch Bepflanzungen gut ins Landschaftsbild einzugliedern. Der Gemeinderat kann einen Plan über die Umgebungsgestaltung verlangen.

6In den im Plan festgelegten Areale (Neuweid) sind bei künftigen Planungen die Konsultationskarte der technischen Gefahren und die räumlichen Auswirkungen von Störfällen zu berücksichtigen. Störfallvorsorge

1Die Arbeitszone ES IV ist für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie Nutzungen durch Dienstleistungsunternehmen bestimmt, die in anderen Zonen nicht zulässig sind.

2Verkaufsflächen für Waren des täglichen Bedarfs über 1'000 m² sowie grössere, verkehrsintensive Fachmärkte (mit Fachmarkt-Nettoflächen gemäss § 169 Abs. 4 PBG) über 1'000 m² sind ausgeschlossen (ausgenommen davon sind Verkaufsflächen von an Ort produzierenden Betrieben).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.