Art. 92 · Der Gemeinderat überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 28 · Original-PDF
1 Der Gemeinderat überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften. Er lässt insbesondere kontrollieren:
a)die Erstellung des Baugespanns und Schnurgerüsts,
b)die notwendigen Höhenfixpunkte,
c)die Erstellung der Kanalisationsleitungen und Anlagen vor dem Eindecken,
d)die Errichtung des Rohbaus,
e)die Fertigstellung der Baute vor dem Bezug.
2 Die erwähnten Baustadien sind vom Bauherrn oder von der Bauleitung dem Baukontrollorgan rechtzeitig anzuzeigen. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 29
3 Das Ergebnis der Kontrollen sowie die Schlussabnahme sind in einem Protokoll festzuhalten. Es ist jeweils auch die Einhaltung kantonaler Bewilligungen zu prüfen.
4 Die Organe der Baukontrolle haben jederzeit freien Zutritt zur Baustelle und sind berechtigt, in die Ausführungspläne Einsicht zunehmen.
Gebühren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.