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Art. 92 · Der Gemeinderat überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 28 · Original-PDF

1 Der Gemeinderat überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften. Er lässt insbesondere kontrollieren:

a)die Erstellung des Baugespanns und Schnurgerüsts,

b)die notwendigen Höhenfixpunkte,

c)die Erstellung der Kanalisationsleitungen und Anlagen vor dem Eindecken,

d)die Errichtung des Rohbaus,

e)die Fertigstellung der Baute vor dem Bezug.

2 Die erwähnten Baustadien sind vom Bauherrn oder von der Bauleitung dem Baukontrollorgan rechtzeitig anzuzeigen. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 29

3 Das Ergebnis der Kontrollen sowie die Schlussabnahme sind in einem Protokoll festzuhalten. Es ist jeweils auch die Einhaltung kantonaler Bewilligungen zu prüfen.

4 Die Organe der Baukontrolle haben jederzeit freien Zutritt zur Baustelle und sind berechtigt, in die Ausführungspläne Einsicht zunehmen.

Gebühren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.